"Helmbrecht" (Wernher der Gärtner): Unterschied zwischen den Versionen
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Das Werk ''Helmbrecht'' wurde von Wernher dem Gärtner (oder Wernher dem gartenære) zwischen 1250 und 1285 im bayerisch-österreichischen Grenzgebiet an Salzach und Inn verfasst (Nolte 2012). Der bedeutende Text, der der Kleinepik zugeordnet werden kann, erzählt die Geschichte eines Bauernsohns und seiner Familie. Der Sohn namens Helmbrecht will in den Stand des Ritters aufsteigen. Um | Das Werk ''Helmbrecht'' wurde von Wernher dem Gärtner (oder Wernher dem gartenære) zwischen 1250 und 1285 im bayerisch-österreichischen Grenzgebiet an Salzach und Inn verfasst (Nolte 2012). Der bedeutende Text, der der Kleinepik zugeordnet werden kann, erzählt die Geschichte eines Bauernsohns und seiner Familie. Der Sohn namens Helmbrecht will in den Stand des Ritters aufsteigen. Um ihn mit prächtigen Kleidern und einem Pferd ausstatten zu können, verkaufen Mutter und Vater zahlreiche Güter und Tiere. Dem gleichnamigen Vater, Meier Helmbrecht, widerfahren vier Träume, die vier unterschiedliche, zukünftige Bestrafungen (Blendung, zweifache Verstümmelung und Tod) für seinen Sohn voraussagen. Jedoch haben die warnenden Traumbilder keine Wirkung auf den Sohn; er wird nach seiner Abreise von einem Burgherrn als Schildknecht aufgenommen und streift von nun an raubend durch das Land. Für seine Verbrechen wird er entsprechend der Träume mehrfach und letztlich mit dem Tode bestraft. Die Hauptelemente des Werks sind Hochmut und ''superbia'' des Bauernsohns, die soziale Mobilität bzw. der gesellschaftliche Auf- und Abstieg<ref>Nach der idealtypischen, mittelalterlichen Vorstellung ist die hierarchische Gliederung der Gesellschaft von Gott geschaffen, wobei kein Mensch seinen ''ordo'' beeinflussen kann. Veränderungen in dieser Struktur konnten als Verstöße gegen die göttliche Weltordnung gesehen werden (Menke 1993, 59 f., 101). Im hohen Mittelalter kam es aber zunehmend zu gesellschaftlichen Veränderungen, die zu Bewegungsprozessen der Bevölkerungsschichten in beide Richtungen (sozialer Auf- und Abstieg) führten. Soziale Mobilität war im Mittelalter also möglich, sie wurde nur von rechtlichen und sozialen Regeln, dem gesellschaftlichen Umfeld und regionalen Unterschieden bestimmt (Oberste/Ehrich 2015, 8; Spieß 2001, 25). Für das soziale System der Vormoderne war diese Mobilität jedoch unverzichtbar (Oberste/Ehrich 2015, 8; mehr zur sozialen Mobilität in den Sammelbänden Oberste/Ehrich 2015 und Andermann 2001). Da es auch Gegenstimmen zur sozialen Mobilität gab, tauchten seit dem 13. Jahrhundert häufig Dichterklagen über den Verfall der ''ordines'' auf (Menke 1993, 67, 86–88; Haubrichs 1969).</ref> sowie Verfallsklage und Zeitkritik durch die Gegenüberstellung des alten und neuen Rittertums (Seelbach 1987, 129–137; Nolte 2012; Honemann 2001). | ||
==Überlieferung des ''Helmbrecht''== | ==Überlieferung des ''Helmbrecht''== |