"Traumprotokolle" (Theodor W. Adorno): Unterschied zwischen den Versionen

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Eine erste größere Sammlung und Auswahl von neunzehn Traumprotokollen aus dem Zeitraum 1937 bis 1967 wurde postum und erst im Jahre 1986 in den von Rolf Tiedemann herausgegebenen ''Gesammelten Schriften'' im zweiten Teil des 20. Bandes (''Vermischte Schriften II. Aesthetica Miscellanea'') veröffentlicht. Diese Auswahl traf Adorno allerdings selbst bereits im Jahr 1968 und wählte die neunzehn Traumprotokolle „aus einem umfangreichen Typoskriptkonvolut für eine Publikation […], die dann nicht zustande kam“ aus (Reemtsma in Adorno 2018, 91). Die Freigabe zur Publikation der ausgewählten Traumprotokolle hatte Adorno seinem Verleger Siegfried Unseld 1968 erteilt (Müller-Doohm 2019, 19). Seine Auswahlkriterien für die Traumprotokolle, die in den ''Gesammelten Schriften'' erschienen, hat Adorno nicht expliziert (Halley 1997, 61). Halley stellt bezüglich der nicht erläuterten Auswahlkriterien folgende spannenden Fragen, die in großen Teilen leider offenbleiben müssen bzw. nur rein spekulativ adressiert werden können (Halley 1997, 61): „were these dreams typical, for instance, or representative of the others? Or might they have been livelier, more literary, clearer in visual imagery, less or more revealing, possibly even more or less embarrassing than those he chose to omit? Did the chosen dreams seem to him penetrable – their latent as well as manifest content available to an analyst? to an ordinary reader? to his friends and colleagues?“
Eine erste größere Sammlung und Auswahl von neunzehn Traumprotokollen aus dem Zeitraum 1937 bis 1967 wurde postum und erst im Jahre 1986 in den von Rolf Tiedemann herausgegebenen ''Gesammelten Schriften'' im zweiten Teil des 20. Bandes (''Vermischte Schriften II. Aesthetica Miscellanea'') veröffentlicht. Diese Auswahl traf Adorno allerdings selbst bereits im Jahr 1968 und wählte die neunzehn Traumprotokolle „aus einem umfangreichen Typoskriptkonvolut für eine Publikation […], die dann nicht zustande kam“ aus (Reemtsma in Adorno 2018, 91). Die Freigabe zur Publikation der ausgewählten Traumprotokolle hatte Adorno seinem Verleger Siegfried Unseld 1968 erteilt (Müller-Doohm 2019, 19). Seine Auswahlkriterien für die Traumprotokolle, die in den ''Gesammelten Schriften'' erschienen, hat Adorno nicht expliziert (Halley 1997, 61). Halley stellt bezüglich der nicht erläuterten Auswahlkriterien folgende spannenden Fragen, die in großen Teilen leider offenbleiben müssen bzw. nur rein spekulativ adressiert werden können (Halley 1997, 61): „were these dreams typical, for instance, or representative of the others? Or might they have been livelier, more literary, clearer in visual imagery, less or more revealing, possibly even more or less embarrassing than those he chose to omit? Did the chosen dreams seem to him penetrable – their latent as well as manifest content available to an analyst? to an ordinary reader? to his friends and colleagues?“


Als Vorbemerkung zu der Auswahl der neunzehn Traumprotokolle formulierte Adorno selbst noch folgenden Hinweis, welcher den Protokollen in den Gesammelten Schriften vorangestellt wurde (Adorno 2003, 572; Adorno 2018, 88):
Als Vorbemerkung zu der Auswahl der neunzehn Traumprotokolle formulierte Adorno selbst noch folgenden Hinweis, welcher den Protokollen in den Gesammelten Schriften vorangestellt wurde (Adorno 2003, 572; Adorno 2018, 88): „Die Traumprotokolle, aus einem umfangreichen Bestand ausgewählt, sind authentisch. Ich habe sie jeweils gleich beim Erwachen niedergeschrieben und für die Publikation nur die empfindlichsten sprachlichen Mängel korrigiert. T.W.A.“
 
„Die Traumprotokolle, aus einem umfangreichen Bestand ausgewählt, sind authentisch. Ich habe sie jeweils gleich beim Erwachen niedergeschrieben und für die Publikation nur die empfindlichsten sprachlichen Mängel korrigiert. T.W.A.“


Bezüglich des „umfangreichen“ Bestandes notieren Gödde und Lonitz in der „Editorischen Nachbemerkung“ zur Separatausgabe von 2005 folgendes: „‘Ein umfangreicher Bestand‘ meint nicht nur die große Zahl der in den Notizbüchern aufbewahrten Träume, sondern auch ein Konvolut, das aus diesen von Gretel Adorno diplomatisch getreu abgeschrieben wurde.“ (Gödde und Lonitz in Adorno 2018, 88). Das hier erwähnte „Konvolut“ bzw. die von Reemtsma als umfangreiches „Typoskriptkonvolut“ bezeichnete Sammlung von mehr als einhundert Traumaufzeichnungen (Reemtsma in Adorno 2018, 91, siehe oben) ist die Grundlage der 2005 erstmals erschienenen Separatausgabe der Traumprotokolle. Müller-Doohm spricht auch bezüglich der dort publizierten größeren Auswahl, zu der Adorno ebenso keine Auswahlkriterien expliziert hat, nur von einem „geringen Teil“ der von Adorno tatsächlich notierten Träume (Müller-Doohm 2019, 19).
Bezüglich des „umfangreichen“ Bestandes notieren Gödde und Lonitz in der „Editorischen Nachbemerkung“ zur Separatausgabe von 2005 folgendes: „‘Ein umfangreicher Bestand‘ meint nicht nur die große Zahl der in den Notizbüchern aufbewahrten Träume, sondern auch ein Konvolut, das aus diesen von Gretel Adorno diplomatisch getreu abgeschrieben wurde.“ (Gödde und Lonitz in Adorno 2018, 88). Das hier erwähnte „Konvolut“ bzw. die von Reemtsma als umfangreiches „Typoskriptkonvolut“ bezeichnete Sammlung von mehr als einhundert Traumaufzeichnungen (Reemtsma in Adorno 2018, 91, siehe oben) ist die Grundlage der 2005 erstmals erschienenen Separatausgabe der Traumprotokolle. Müller-Doohm spricht auch bezüglich der dort publizierten größeren Auswahl, zu der Adorno ebenso keine Auswahlkriterien expliziert hat, nur von einem „geringen Teil“ der von Adorno tatsächlich notierten Träume (Müller-Doohm 2019, 19).

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